Erläuterungen zum schwedischen Allemansrätt
Paddeln

An den schwedischen Küsten, in den Seen und Flüssen ist das
Paddeln fast überall möglich. Wir sind aber nur Gäste in der
Natur und müssen uns entsprechend rücksichtsvoll und
verantwortungsbewusst verhalten. Nicht stören, nichts
zerstören – so lautet die Grundregel des Allemansrätt, des
schwedischen Rechts zum Gemeingebrauch der Natur.
Wildtiere beobachten, ohne zu stören
Ein Prachttaucher mit Nachwuchs. Ein Fischadler, der hoch
über dem See seine Kreise zieht. Das dort hinten muss ein
Biber sein.
Wildtiere beobachten zu können, stellt ein Naturerlebnis
ganz besonderer Art dar. Beobachten dürfen Sie gern, aber
versuchen Sie nicht, den Tieren so nahe wie nur möglich zu
kommen, um sie zu fotografieren oder um sie einfach besser
sehen zu können.
Da man sich mit dem Kanu beinahe lautlos bewegen kann,
passiert es leicht, dass man brütenden Vögeln auf Inseln
oder im Uferbereich zu nahe kommt. Insbesondere im Frühjahr
und Sommer, wenn die Vögel brüten und ihren Nachwuchs
aufziehen, müssen Sie besonders umsichtig sein. Werden die
Vogeleltern vom Nest


verjagt oder wird die Vogelbrut getrennt, sind die
Überlebenschancen der Jungvögel gering.
Hier einige Tipps, um Störungen zu vermeiden
Seien Sie aufmerksam! Wenn Vögel oder andere Tiere nervös
auftreten, sind Sie ihnen zu nahe gekommen. Der
Prachttaucher, der oft auf Inseln brütet, reagiert besonders
empfindlich auf Störungen. Wenn er in Ufernähe umher
schwimmt, liegt sein Nest vermutlich ganz in der Nähe. Das
Rasten oder das Campen in der Nähe von Vogelnestern ist
untersagt. Der Fischadler baut sein Nest oft gut sichtbar in
der Spitze einer Kiefer in Ufernähe oder auf einer kleinen
Insel. Wenn der Vogel hoch oben über seinem Nest in der Luft
„steht“, sind Sie ihm zu nahe gekommen.
Hetzen Sie Vogelfamilien nicht vor dem Kanu her. Besonders
in schmalen Flüssen ohne schützende Ufervegetation ist die
Gefahr groß, dass die Jungen von einander getrennt werden. Am


besten ist es, eine Paddelpause einzulegen, bis die Vögel
ein Versteck gefunden haben. Sind Sie in einer Gruppe
unterwegs, sammeln Sie sich am besten, um die Vogelfamilie
in einem Zuge so rasch wie möglich zu passieren.
Bestimmte Gebiete mit besonders empfindlicher Vogelfauna
werden als Vogelschutzgebiete geschützt. Hier ist es
verboten, an Land zu gehen oder sich in der näheren Umgebung
aufzuhalten.
Auch in anderen Bereichen kann das Allemansrätten durch
besondere Bestimmungen eingeschränkt sein. Dies gilt
beispielsweise für Uferschutzzonen oder in Naturreservaten.
So kann das Feuermachen oder Zelten dort verboten sein. In
der Regel informieren Schilder über die jeweils geltenden
Bestimmungen.
Um die Ausbreitung der Krebspest zu verhindern, müssen Kanu
und Ausrüstung unbedingt trocknen, bevor sie in ein anderes
Gewässer eingesetzt werden.
Am Lagerplatz bitte keine Spuren hinterlassen!
Übernachten Sie in erster Linie auf offiziell angelegten
Lagerplätzen.
Dort sind Feuerstellen, Abfallbehälter und Trockentoilette
vorhanden. Ist dies nicht möglich, wählen Sie Ihren
Lagerplatz stets so, dass er außerhalb der Sichtweite von
Wohn und Ferienhäusern liegt, damit Anwohner nicht gestört
werden.
Ohne Erlaubnis des Grundeigentümers dürfen Sie nicht länger
als eine Nacht an einem Ort verbringen. Sind Sie in einer
Gruppe unterwegs, ist die Erlaubnis des Grundeigentümers in
jedem Fall erforderlich, auch wenn Sie nur eine Nacht
bleiben möchten.
Beim Verlassen des Lagerplatzes dürfen keinerlei Spuren
zurückbleiben. Nehmen Sie Ihren gesamten Abfall mit und
legen Sie Ihre Abfalltüten nicht neben überfüllte
Müllbehälter. Tiere reißen die Tüten auf und verteilen den
Abfall in der Umgebung.
Benutzen Sie die Toiletten auf den angelegten Lagerplätzen.
Ist dies nicht möglich, graben Sie eine kleine Grube, die
anschließend reichlich mit Erde abgedeckt wird. Ein kleiner
Spaten gehört deshalb stets zur Kanuausrüstung.
Lagerfeuer mit Verstand
Im Sommer wird in Schweden oft ein allgemeines Feuerverbot
erlassen, das offene Feuer gänzlich verbietet. Aufgrund der
Trockenheit ist dann die Waldbrandgefahr so groß, dass auch
Lagerfeuer in den Feuerstellen der offiziellen Lagerplätze
verboten sind. Erkundigen Sie sich deshalb in Touristenbüros
oder bei Kanuvermietern, ob ein solches Feuerverbot erlassen
worden ist.
Berücksichtigen Sie, dass auch zu anderen Zeiten Brandgefahr
bestehen kann. Ein Campingkocher darf verwendet werden. Wenn
Sie dennoch unbedingt ein Feuer entzünden müssen, wählen Sie
hierfür einen geeigneten Platz: steinigen oder kiesigen
Untergrund, am besten in Wassernähe. Beachten Sie die
Windrichtung, damit kein Funkenflug in Richtung Wald möglich
wird. Lassen Sie das Feuer ausbrennen und löschen Sie die
Glut sorgfältig mit Wasser! Entzünden Sie niemals ein Feuer
auf Felsen oder Klippen, denn diese können aufgrund der
Hitzeeinwirkung bersten. Kunststoffverpackungen sowie andere
nicht
brennbare Materialien gehören nicht ins Feuer, denn diese
bleiben als Restmüll zurück. Auf dem Boden liegende Zweige,
Äste und Zapfen dürfen Sie als Brennmaterial verwenden.
Verboten ist es jedoch, Bäume zu entrinden oder sie auf
andere Art zu schädigen.
Rücksichtnahme auch zu Lande
Stehen Portagen an, dürfen Wohn- und Ferienhausgrundstücke
sowie Äcker nicht überquert werden. Gatter sind nach dem
Passieren wieder zu schließen. Transportieren Sie Ihr Kanu
mit dem Auto zum Wasser, ist das Schild „Enskild Väg“ zu
respektieren, das den Autoverkehr auf Privatwegen verbietet.
Wer sein Auto oder seinen Wohnwagen/Wohnmobil an einem
solchen Weg abstellen möchte, muss den Eigentümer zuvor um
Erlaubnis fragen.
Viel Spaß! Und lassen Sie Ihre Kanufahrt „spurlos“ enden!
Dieses
Schild kennzeichnet Vogelschutzgebiete.


Naturschutz
Dieses Schild weist auf Gebiete hin, die unter besonderem
gesetzlichen Schutz stehen, wie z.B. Naturreservate
oder Nationalparks. Hier gelten besondere Regeln, die das
Allemansrätt einschränken können.
Weitere Informationen zum schwedischen Allemansrätt im
Internet unter:
www.naturvardsverket.se
Hier finden Sie auch ein Verzeichnis über weiteres
Infomaterial zum Allemansrätt, das über Naturvårdsverket
angefordert werden kann.
Anforderung unter:
E-mail: natur@cm.se
Telephone: +46/8-505 933 40
Telefax:
+46/8-505 933 99

Swedish Environmental Protection Agency
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